Vor der Verlegung sind die ausreichende Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes und die Ausbildung eines Gefälles zur Ableitung oder Versickerung von Oberflächenwässern zu prüfen. Für eine ausreichende Entwässerung der Bettung ist zu sorgen. Die Ausführung auf gefrorenem Untergrund ist unzulässig.
Alle Arten von Pflasterstein- und Pflasterplattendecken sind mit Randeinfassungen, die auf eine erhärtete Betonunterlage in Mörtelbett zu verlegen oder in eine Betonbettung zu versetzen sind, einzufassen (Regelquerschnitte siehe RVS 08.18.01). Die Einfassungssteine haben dicker als die Steine oder Platten der Fläche zu sein und müssen auftretende Kräfte aufnehmen und in den Untergrund ableiten können.
Die Mindestneigung beträgt bei Pflasterstein- oder Pflasterplattendecken mit grob bearbeiteter Oberfläche 2,0 %; Abweichungen dürfen im Einzelfall nicht mehr als 0,5 % betragen. Wasserführende Rinnen sind im Längsgefälle mit mindestens 0,5 % auszuführen.
Bei der Ausführung in gebundener Bettung darf die Bodentemperatur nicht unter + 5° C liegen. Pflasterplatten, die in gebundener Bettung gepflastert werden, sind mit einer Haftbrücke an der Plattenunterseite mit der Bettung kraftschlüssig zu verbinden, wobei die Wasserdurchlässigkeit der gebundenen Bettung nicht gemindert werden darf.