Die Unterscheidung in Pflastersteine oder Pflasterplatten ist wesentlich, da Pflastersteine höher belastbar als Pflasterplatten sind.
Gemäß RVS 03.08.63 können Pflastersteindecken im Straßenbau ab Lastklasse III und Pflasterplattendecken ab Lastklasse V eingesetzt werden.
Der wesentliche Unterschied zwischen Pflastersteinen und Pflasterplatten liegt im Tragverhalten. Während Steine großteils auf Druck beansprucht werden und die Lasten auf das Bettungsmaterial und die Tragschicht ableiten, werden Platten hauptsächlich auf Biegung beansprucht.
Für die Planung und Ausführung einer Fläche gelten die folgenden Bestimmungen:
- Betonpflasterstein: Stein, dessen größte Gesamtlänge 30 cm nicht überschreitet und dessen Dicke größer als ein Drittel der größten Gesamtlänge ist.
- Betonpflasterplatte: Platte, deren größte Gesamtlänge mehr als 15 cm beträgt und 1 m nicht überschreitet und deren Dicke höchstens ein Drittel der Gesamtlänge ist.