Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk: "Die Aufnahme in die UNESCO-Liste für immaterielles Kulturgut ist eine besondere Auszeichnung und zeigt, dass ein Handwerk mit seinen Produkten und Techniken wesentlich dazu beiträgt, dass heimisches Kulturgut weiter besteht und neu belebt wird.“
Dazu Ing. Peter Nowotny, Bundesberufsgruppensprecher der Pflasterer: "Ich freue mich, dass unser Handwerk diese besondere Anerkennung erhalten hat, denn die fachmännische Expertise, die Erfahrung und das handwerkliche Geschick eines Pflasterer-Meisters tragen dazu bei, dass jede Pflasterfläche ein handwerkliches Unikat ist, mit dem ein bleibender Wert geschaffen wird."
Auszug aus der Beurteilung des Fachbeirates:
"Das beworbene Element entspricht dem Verständnis von lebendigen Traditionen, wie es im UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes dargelegt ist. Das traditionelle Wissen des Pflasterer Handwerkes wird aktiv an nächste Generationen weitergegeben und hat sich in Auseinandersetzung mit aktuellen Anforderungen laufend weiterentwickelt. Das komplexe Zusammenspiel an Wissen und Technik sowie die Zusammenarbeit im Team ermöglicht das nachhaltige Handwerk."
Beschreibung des Pflasterer Handwerks auf der UNESCO Seite