Unter Mitwirkung der Güteschutzgemeinschaft WDVS-Fachbetrieb hat die ARGE Qualitätsgruppe Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) die aktualisierte Verarbeitungsrichtlinie (VAR) 2019 herausgegeben, in die die aktuellen Regelungen der WDVS-Norm ÖNORM B 6400 (Teile 1, 2 und 3) eingearbeitet sind ... und unser Anschlussdetail für Pflasterflächen (!).
Auf 180 Seiten werden alle für Planung und Ausführung relevanten Themen beschrieben wie u.a. Untergründe, Befestigungen, Anschlüsse und Durchdringungen, Oberflächen, Gestaltung, bis hin zur Pflege und Wartung. An die 20 Tabellen und 20 Detailzeichnungen machen die VAR zu einem anschaulichen Standardwerk für Planungsbüros und die Baustelle.
Beim Anschluss von Pflasterflächen an gedämmte Fassaden ist Folgendes zu beachten (siehe Kapitel 7. 6 Anschluss von Bodenbelägen):
- Verarbeitung des WDVS im Spritzwasserbereich nach der Richtlinie
- Verarbeitung der Pflasterflächen nach geltenden Normen und Richtlinien
- Um Staunässe zu vermeiden ist auch für das Unterbauplanum auf die richtige Gefälleneigung (Quergefälle mind. 2 %) vom Gebäude weg zu achten
Beim Übergang zum WDVS ist Folgendes zu beachten (Anschlussdetail 5):
- Vlieskaschierte Noppenfolie (Vlies zum Erdreich) bis zur Unterbaukonstruktion
- Im Bereich der Pflasterfläche mechanische Trennung mit z. B. PE-Schwerschaumband ab der Unterbaukonstruktion (PE-Band überlappt Noppenfolie)
- Sandfugen oder ähnliches sind aufgrund der dauerhaft möglichen Durchfeuchtung nicht zulässig
Die Verarbeitungsrichtlinie (VAR) 2019 für WDVS kann auf www.var.waermedaemmsysteme.at nach der Registrierung als e-Paper kostenlos heruntergeladen werden.